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Die neue EU-Maschinenverordnung 2023

Die neue EU-Maschinenverordnung (MVL) soll die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG, kurz MRL) des Europäischen Parlaments und Rates ablösen. Sie dient dazu einheitliche, EU-weite Regeln für die Sicherheit von Maschinen aufzustellen. Am 29.06.2023 ist die endgültige Fassung veröffentlicht worden. Das Dokument ist mit seinen 61 Seiten Hauptdokument und 73 Seiten an Anhängen keine Lektüre für Zwischendurch. Viele Hersteller*innen von Maschinenprodukten suchen daher schnelle Antworten zu folgenden Fragen:

  • Warum gibt es überhaupt eine neue Verordnung?
  • Was ändert sich im Unterschied zur vorherigen Maschinenrichtlinie (MRL)?
  • Wann müssen alle Vorgaben aus der Verordnung umgesetzt werden?

Im Folgenden finden Sie dazu ein paar kurze Antworten.

Warum gibt es überhaupt eine neue Maschinenverordnung?

Spätestens seit ChatGPT für Benutzer*innen verfügbar ist, muss Künstliche Intelligenz als Faktor für Maschinenprodukte mitgedacht werden. Daher ist KI auch in der neuen Maschinenverordnung ein Thema. Genauso bekommt Cybersicherheit deutlich mehr Gewicht als in der früheren Maschinenrichtlinie. Die MRL deckt die Risiken dieser neuen Technologien bisher nicht ab und bietet so eine Angriffsfläche für Rechtsunsicherheiten und Sicherheitslücken.

Meinungsverschiedenheiten in der Auslegung aufgrund der Umsetzung in einzelstaatliches Recht und eine Verzögerung in der Umsetzung sollen durch die neue Maschinenverordnung auch aufgehoben werden.

Was ändert sich im Unterschied zur vorherigen Maschinenrichtlinie?

Ein Schwerpunkt sind Hochrisiko-Maschinen. Die MRL definiert Hochrisiko-Maschinen nur unzureichend, vor allem in Bezug auf Maschinen, die mit dem Internet verbunden sind. Basierend auf dieser Vernetzung können neue Risiken durch mangelnde Konnektivität der Maschine entstehen, falls der Internetanschluss ausfällt und die Anwender*innen dadurch gefährdet sind. Die Liste mit Hochrisiko-Maschinen ist dementsprechend jetzt erweitert und hat sich somit dem technischen Fortschritt weiter angepasst.

Auch Software zur Sicherheit der Maschine wird neu bewertet. Sie gilt in Zukunft als Sicherheitsbauteil. Dadurch ist der Einsatz von KI-Systemen als Sicherheitskomponenten oder Produkte abgedeckt, die normalerweise einer Konformitätsbeurteilung unterliegen.

Neu ist zudem die Möglichkeit einer papierlosen Anleitung, da durch die bisherigen umfangreichen und papierbasierten Dokumentationen monetäre und ökologische Kosten entstanden sind.

Des Weiteren rücken Bezüge zu anderen Rechtsvorschriften, mit denen in der vorherigen MRL Unstimmigkeiten aufgekommen sind, näher in den Fokus:

  • Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
  • Funkanlagen-Richtlinie 2014/53/EU
  • AI Act und Data Act: Bereich der KI (insbesondere Auswirkungen auf KI-Systeme)
  • Cybersicherheit-Verordnung EU 2019/881
  • Verordnung 73/361/EWG: Bescheinigungen und Kennzeichnungen für Drahtseile, Ketten und Lasthaken

Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen wurden ebenfalls überarbeitet. Es gilt außerdem: Bei einer wesentlichen Modifikation der Maschine ohne Zustimmung der Hersteller*innen stimmt die Maschine nicht mehr mit den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen überein.

Wann müssen alle Vorgaben aus der neuen Verordnung umgesetzt sein?

Die MVL ist im Gegensatz zur MRL für alle EU-Staaten verbindlich und tritt wie andere EU-Verordnungen 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Es gilt aber eine Übergangsfrist von 42 Monaten. In diesem Zeitraum können Hersteller*innen ihre Produkte an die Vorgaben anpassen. Einsehbar ist der Entwurf der neuen Verordnung vom 21.04.2021 bereits im EUR-Lex Portal unter EUR-Lex – 52021PC0202 – DE – EUR-Lex (europa.eu)