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Richtlinien

Richtlinien der Europäischen Union

EU-Richtlinien sind durch das europäische Parlament und den europäischen Rat erlassene Handlungs- und Ausführungsvorschriften. Im Gegensatz zu Verordnungen gelten diese Richtlinien nicht sofort, sondern müssen erst von den einzelnen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgewandelt werden.

Bei der Umsetzung haben die Staaten dadurch einen gewissen Spielraum. In Deutschland ist es zulässig, in Gesetzen oder Verordnungen auf eine EU-Richtlinie zu verweisen und deren Text für gültig zu erklären. Wenn eine Richtlinie turnusmäßig aktualisiert wird, muss im entsprechenden Gesetz oder der Verordnung lediglich der Verweis auf die neu geltende Richtlinie geändert werden.

Beispiele für in Deutschland umgesetzten EU-Richtlinien mit Bedeutung für die Technische Dokumentation

 

EU-Richtlinie   Gesetz/Verordnung in Deutschland 
Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit  Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) 
Niederspannungsrichtlinie  Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) 
Maschinenrichtlinie  Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)  

und die darauf gestützte Maschinenverordnung (ProdSV) 

EMV-Richtlinie  Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) 
Batterierichtlinie  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG) 

Ebenso wie beim Thema Normen  müssen Technische Redakteur*innen immer für den Einzelfall prüfen, welche EU-Richtlinien für das zu dokumentierende Produkt relevant sind.