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CE-Kennzeichnung

CE-KennzeichnungEin technisches Produkt kann die CE-Kennzeichnung (von franz. Conformité Européenne = „europäische Konformität“) erhalten, wenn es alle relevanten Anforderungen der einschlägigen europäischen Richtlinie erfüllt. Das sind die Maschinenrichtlinie und die EG Nr. 765/2008, die Verordnung über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten.

Die Voraussetzung zum Anbringen der CE-Kennzeichnung an einem Produkt ist das Durchlaufen eines Konformitätsbewertungsverfahrens durch eine notifizierte Stelle. Hierbei wird das Produkt auf gesetzliche Mindestanforderungen in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz überprüft. Ein wichtiger Bestandteil des Konformitätsbewertungsverfahrens ist die Risikobeurteilung.

Die CE-Kennzeichnung ist nicht als Qualitäts- oder Gütesiegel anzusehen. Stattdessen ist sie ein reines Konformitätssiegel, das bestätigt, dass ein Produkt allen relevanten EU-Richtlinien entspricht und daher in Europa verkauft werden darf.

CE-Kennzeichnung am Produkt

Für das Anbringen der CE-Kennzeichnung am Produkt gelten folgende Vorschriften und Zusätze:

  • muss sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem Produkt oder seiner Datenplakette angebracht werden (Ausnahme: falls dies nicht möglich ist – ästhetische Gründe reichen als Begründung nicht aus –, auf der Verpackung oder den Begleitdokumenten)
  • muss dauerhaft angebracht sein (Abriebtest mit Wasser und Lösungsbenzin muss fehlschlagen)
  • kann verschieden gestaltet sein (z. B. farblich, in fester Form, durch Prägen oder Gießen)
  • muss vor dem Inverkehrbringen des Maschinenprodukts angebracht werden
  • muss in unmittelbarer Nähe zur Herstellerangabe angebracht werden
  • die Proportionen der Kennzeichnung müssen bei Verkleinerung oder Vergrößerung gewahrt bleiben (Mindesthöhe 5 mm, außer bei Produkten, die dafür zu klein sind)
  • elektronische Etikettierung ist verboten (bei Online-Käufen sollten CE-Kennzeichnung, Rechtsvorschriften und Warnhinweise aber auf der Website zusätzlich einsehbar sein)
  • hinter der CE-Kennzeichnung können die Kennnummern der notifizierten Stelle(n) und/oder ein Piktogramm für besondere Gefahren oder Verwendung stehen
Proportionen der CE-Kennzeichnung
Proportionen der CE-Kennzeichnung (Quelle: Wikipedia, Richtlinienkonforme Darstellung der CE-Kennzeichnung)

Geltungsbereich

Die CE-Kennzeichnung gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Dazu zählen alle Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Neben den EU-Mitgliedsstaaten umfassen EWR und EFTA die Länder Island, Liechtenstein und Norwegen. Für die Türkei gilt die Kennzeichnung ebenfalls. Im Fall einer missbräuchlichen Verwendung leiten die Mitgliedsstaaten angemessene Schritte ein.

Betroffener Personenkreis

Die CE-Kennzeichnung muss von Hersteller*innen, die innerhalb oder außerhalb der EU niedergelassen sind, oder deren Bevollmächtigten angebracht werden. Sie tragen die Verantwortung für ein konformes Produkt, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Einführende Unternehmen /Unternehmer*innen, Händler*innen und andere Akteur*innen tragen diese Verantwortung ebenfalls, wenn sie Produkte unter ihrem Namen in Verkehr bringen. Wenn hinter der CE-Kennzeichnung eine Kennnummer der notifizierten Stelle(n) angebracht werden soll, ist diese Stelle während der Fertigungsphase einzuschalten.

Weitere Regelungen zur Umsetzung eines CE-Kennzeichnungsprozess finden sich im sogenannten „Blue Guide“, dem Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2016.