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ATEX-Richtlinien

ATEX-Richtlinien beinhalten Vorschriften für den Explosionsschutz. ATEX ist eine Abkürzung und leitet sich aus dem Französischen von ATmospherès EXplosives (explosive Atmosphären) ab. Es gibt zwei ATEX-Richtlinien:

  • ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
  • ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG vom 16. Dezember 1999 über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können

ATEX-Produktrichtlinie

Die ATEX-Produktrichtlinie (auch kurz als ATEX-Richtlinie bezeichnet) definiert einheitliche Vorschriften für die gesamte Europäische Union (EU) bzgl. Vertrieb und Inbetriebnahme von Geräten und Schutzsystemen mit bestimmungsgemäßer Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Sie bestimmt die Aufgaben von Hersteller*innen, (Markt-)Einführer*innen, Händler*innen, Wirtschaftsakteur*innen, Bevollmächtigten, Marktüberwachungsbehörden und notifizierenden Stellen in Bezug auf Produkte, die unter die ATEX-Richtlinie fallen.

Produktsiegel Explosionsschutzkennzeichen

Diese Produkte müssen zusätzlich zur CE-Kennzeichnung ebenfalls das spezielle Explosionsschutzkennzeichen tragen (siehe Abbildung). Für die Geräte ist außerdem ein Konformitätsbewertungsverfahren mit Baumusterprüfung vorgeschrieben.

Gruppierung von Geräten

Geräte, die unter die ATEX-Produktrichtlinie fallen, werden in zwei Gruppen eingeteilt. Diese Gruppen haben wiederum mehrere Untergruppen:

Geräte-gruppe Beschreibung Untergruppe
I Geräte zur Verwendung in untertägigen Bergwerken und deren Übertageanlagen, die durch Grubengas und/oder brennbare Stäube gefährdet sind M1:
müssen bei seltenen Gerätestörungen weiterbetrieben werden können und weisen daher Explosionsschutzmaßnahmen auf
M2:
müssen beim Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre abgeschaltet werden können
II Geräte zur Verwendung in Bereichen, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre vorhanden sein kann, die aus einem Luft/Gas-Gemisch, Dämpfen oder Nebeln oder einem Staub/Luft-Gemisch besteht 1:

  • ständige, langfristige oder häufige Gerätestörungen
  • Geräte müssen ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten und Explosionsschutzmaßnahmen aufweisen
2:

  • gelegentliche Gerätestörungen
  • Geräte müssen ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten und Explosionsschutzmaßnahmen aufweisen
3:

  • seltene und kurze Gerätestörungen
  • Geräte müssen ein Normalmaß an Sicherheit gewährleisten

Die betreffenden Geräte können elektrischer oder nicht elektrisch Art sein, da auch nicht elektrische Geräte durch Überhitzung zu einer Zündgefahrenquelle werden können.

Geltungsbereich der ATEX-Produktrichtlinie

Die ATEX-Produktrichtlinie gilt für folgende Produkte in explosionsgefährdeten Bereichen:

  • Geräte und Schutzsysteme
  • Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen für den Einsatz außerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen, die für den sicheren Betrieb von Geräten und Schutzsystemen erforderlich sind
  • Komponenten, die zum Einbau in Geräte- und Schutzsysteme vorgesehen sind
  • Fahrzeuge, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden

Die Richtlinie gilt nicht für folgende Produkte:

  • medizinische Geräte in medizinischen Bereichen
  • Geräte und Schutzsysteme, bei denen die Explosionsgefahr ausschließlich durch die Anwesenheit von Sprengstoffen oder chemisch instabilen Substanzen zustande kommt
  • Geräte, die zur Verwendung in häuslicher und nicht kommerzieller Umgebung vorgesehen sind
  • persönliche Schutzausrüstungen
  • Seeschiffe und bewegliche Offshore-Anlagen sowie die Ausrüstungen an Bord dieser Schiffe oder Anlagen
  • Beförderungsmittel, d. h. Fahrzeuge und zugehörige Anhänger, die ausschließlich für die Beförderung von Personen in der Luft, auf Straßen- und Schienennetzen oder auf dem Wasserweg bestimmt sind
  • Beförderungsmittel für den Transport von Gütern in der Luft, auf öffentlichen Straßen- und Schienennetzen oder auf dem Wasserweg
  • Produkte für militärische Zwecke im Sinne des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Artikel 346 Absatz 1 Buchstabe b)

Allgemeine Anforderungen der ATEX-Produktrichtlinie

In der ATEX-Produktrichtlinie sind folgende allgemeine Anforderungen an Geräte und Schutzsysteme definiert:

  • Prinzipien der integrierten Explosionssicherheit
  • besondere Prüf- und Instandhaltungsbedingungen
  • Umgebungsbedingungen
  • Kennzeichnungen: Name, CE-Kennzeichnung, Serien- und Typbezeichnung, ggf. Chargen- oder Seriennummer, Baujahr, Explosionsschutzkennzeichen, gerätegruppenabhängige Kennzeichnungen
  • Vorhandensein einer Betriebsanleitung

ATEX-Betriebsrichtlinie

Die ATEX-Betriebsrichtlinie dient dem Schutz, der Sicherheit und der Gesundheit von Arbeitnehmer*innen, die bei ihrer Arbeit durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet sind. Sie verpflichtet Arbeitgeber*innen dazu, in betreffenden Arbeitsbereichen organisatorische und technische Maßnahmen zur Verhinderung, Vermeidung, Abschwächung und zum Schutz vor Explosionen zu treffen:

  • Einteilung von Bereichen, in denen explosionsfähige Atmosphären vorhanden sein können
  • Einteilung von explosionsgefährdeten Bereichen
  • Mindestvorschriften zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer*innen, die durch explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können (z. B. Unterweisung der Arbeitnehmer*innen, schriftliche Anweisungen, Arbeitsfreigaben, geeignete Arbeitskleidung und Fluchtmittel)

Warnzeichen „Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre“

Warnzeichen für Bereiche mit explosionsfähigen Atmosphären

Warnzeichen für Bereiche mit explosionsfähigen Atmosphären

Bereiche, in denen explosionsfähige Atmosphären auftreten können, sind laut ATEX-Betriebsrichtlinie mit einem Warnzeichen zu kennzeichnen (siehe Abbildung). Es ist dreieckig, enthält die schwarzen Buchstaben „EX“ auf gelbem Grund und hat einen schwarzen Rand. Die Sicherheitsfarbe Gelb muss mindestens 50 % der Oberfläche des Zeichens ausmachen.

Begrenzung des Geltungsbereichs der ATEX-Betriebsrichtlinie

Die Richtlinie nicht für Folgendes:

  • Bereiche, die unmittelbar für die medizinische Behandlung von Patienten und während dieser Behandlung genutzt werden
  • Gasverbrauchseinrichtungen
  • Herstellung, Handhabung, Verwendung, Lagerung und Transport von Sprengstoffen oder chemisch instabilen Stoffen
  • mineralgewinnende Betriebe
  • Transportmittel auf dem Land-, Wasser- und Luftweg, auf die einschlägige Bestimmungen der internationalen Übereinkünfte (z. B. ADNR, ADR, ICAO, IMO, RID) und die  Gemeinschaftsrichtlinien zur Umsetzung dieser Übereinkünfte angewendet werden